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Unfall mit Personen-/ Sachschaden

Vorgehen bei einem Unfall während einer Dienstfahrt mit einem UZH-Fahrzeug:

Unfallaufnahme bei Sachschaden, 
Polizei kann beigezogen werden

Europäisches Unfallprotokoll am Unfallort ausfüllen und wenn möglich mit weiteren Dokumenten (Skizze, Fotos, schriftliche Zeugenaussagen, ggf. Polizeirapport) ergänzen und unterzeichnen. 

Innerhalb von 48 Stunden muss der Schaden dem Versicherungsdienst des Kantons Zürich mit dem Schadenformular und dem Europäischen Unfallprotokoll gemeldet werden. Kopie der Schadenmeldung an FFM.

zum Unfallprotokoll

 

zum Schadenformular

Unfallaufnahme bei Personenschaden, 
Polizei muss zwingend beigezogen werden

Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und wenn möglich mit weiteren Dokumenten (Skizze, Fotos, schriftliche Zeugenaussagen, Polizeirapport) ergänzen und unterzeichnen. 

Ist ein Angehöriger der UZH beteiligt, muss der Unfall mit dem Unfallformular der Abteilung Personal gemeldet werden.

 

zur Unfallmeldung an UZH Personalabteilung

bei Sachschaden durch UZH Mitarbeitende

Weiterführende Informationen