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UZH für Mitarbeitende

Krankheit / Unfall

Krankheit

Bei Krankheitsabsenzen sind Sie verpflichtet, Ihre vorgesetzte Person sofort zu informieren. Spätestens bei einer Krankheitsabwesenheit von einer Woche und mehr müssen Sie Ihrer vorgesetzten Person ein Arztzeugnis abgeben. Vorgesetzte können  auch für kürzere Absenzen ein Arztzeugnis verlangen.

Die zuständige HR Beratung der Abteilung Personal berät Vorgesetzte und Mitarbeitende im Fall von schweren Erkrankungen bzw. lang andauernden oder häufig wiederkehrenden Absenzen.

Für Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger eines UZH Candoc Grant oder UZH Postdoc Grant gelten eigene Regelungen.

Lohnfortzahlung

Die oben aufgeführten Informationen gelten auch für Unfälle.

Unfall

Unfallmeldung

Bei einem Unfall müssen Sie so bald wie möglich eine Unfallmeldung ausfüllen. Das Formular «Unfallmeldung» verwenden Sie, wenn:

  • Eine Arbeitsunfähigkeit von länger als drei Tagen zu erwarten ist
  • Ein Zahnschaden vorliegt
  • Ein Rückfall eintritt

Formular Unfallmeldung (PDF, 1 MB)*

 

Das Formular «Bagatellunfall» verwenden Sie, wenn:

  • Keine Arbeitsunfähigkeit besteht oder diese höchstens zwei Tage dauert

Formular Bagatellunfallmeldung (PDF, 854 KB)*

Das Formular können Sie online ausfüllen und an Ihre personalverantwortliche Person weiterleiten.

Bei Unfallmeldungen mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen muss der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit auf dem Unfallschein eintragen. Bei Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit muss die versicherte Person den Unfallschein unverzüglich der personalverantwortlichen Person abgeben.

Wichtig: Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat, muss für die Taggeldabrechnung mindestens monatlich eine Kopie des Unfallscheins der personalverantwortlichen Person weitergeleitet werden.

Die versicherte Person muss die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse unverzüglich nach Erhalt an die personalverantwortliche Person weiterleiten. Die Personalverantwortlichen müssen der Abteilung Personal mitteilen, ab wann die versicherte Person wieder zu 100 % arbeitsfähig ist.

Wegleitung Unfallversicherung (PDF, 278 KB)

Lohnfortzahlung

 

* Hinweis: PDF-Formulare müssen zur Bearbeitung zuerst auf Ihrem Arbeitsplatz gespeichert werden (z. B. unter Downloads oder Desktop). Öffnen Sie dann das Dokument über die rechte Maustaste und der Funktion «Öffnen mit» zwingend mit Adobe Acrobat Reader (oder Adobe Acrobat DC, Pro). Verwenden Sie dazu ein Adobe Acrobat Produkt mit einer Version ab 10.0. So kann das Formular problemlos ausgefüllt und gespeichert werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Die Police-Nummer der AXA Winterthur lautet

--> 13.700.024

Die Schadennummer wird der verunfallten Person direkt von der AXA Winterthur mitgeteilt.

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