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UZH für Mitarbeitende

Familienzulagen

Sie können für Ihre Kinder Familienzulagen beantragen. Zulagen können für eigene Kinder sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch für Stiefkinder, Pflegekinder, Geschwister und Enkelkinder beantragt werden. Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Haben Sie mehrere Arbeitgebende, ist jener zuständig, der den höchsten Lohn auszahlt.

Merkblatt für das Familienzulagengesetz (FamZG) (PDF, 67 KB)

Die Ausgleichskasse Zürich (SVA) übernimmt für die Universität Zürich die administrative Abwicklung der Familienzulagen. Damit die SVA überprüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Ansprüche erfüllt sind und Zulagenentscheide erstellen kann, müssen sie über die nötigen Informationen verfügen. Deshalb reichen die Mitarbeitenden die Anträge, Belege für die Ausbildungszulagen sowie Mitteilungen über allfällige Veränderungen direkt bei der SVA ein. Die Familienausgleichskasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesprochene und bewilligte Familienzulagen werden durch die HR Administration der Abteilung Personal oder der Abteilung Professuren in SAP-HR erfasst und es erfolgt die (monatliche) Auszahlung über das Salär.  

Neuanmeldungen (infolge Neueintritt oder Familienzuwachs)
Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit Ihrer personalverantwortlichen Person (PV) auf. Sie wird Ihnen einen personalisierten Link per E-Mail zustellen. Mit diesem Link haben Sie Zugriff auf das Anmeldeformular und können durch die anschliessende Übermittlung Ihrer Daten an die SVA den Prüfungsprozess starten. Sie werden dann von der SVA direkt einen Zulagenentscheid erhalten.  

Meldung von Familienzuwachs oder Änderung
Um diese Änderung zu melden, gibt es aktuell die Änderungsmeldung für Arbeitnehmende. Dieses Formular müssen Sie als Mitarbeiter*in ausfüllen und direkt bei der SVA per Post einreichen, vorab benötigt es eine Unterschrift Ihres PVs und die Bestätigung, dass das Mindestsalär von CHF 7'560 erreicht ist.

Verlängerung von Ausbildungszulagen
Für Ausbildungszulagen, welche ab dem 31.03.2025 auslaufen, versendet die SVA Formulare per Post an Ihre Wohnadresse. Die vervollständigten Formulare müssen dann von Ihnen zusammen mit den nötigen Nachweisen (Lehrvertrag, Schulbestätigung oder beispielsweise Immatrikulationsbestätigung) bei der SVA eingereicht werden.

Laufen Ihre Ausbildungszulagen bereits vor März 2025 aus, müssen Sie die Nachweise für die Verlängerung mittels Kontaktformular der SVA übermittelt werden. Werden Nachweise ohne die nötigen Angaben zur Mitarbeitenden Identifikation eingereicht, kann dies zu Verzögerungen führen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

In den Online-Formularen muss teilweise die Abrechnungsnummer der Universität Zürich eingetragen werden. Diese lautet: F55.192.

Stichwortverzeichnis