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Der Grundlohn für öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeitende ist im kantonalen Lohnreglement festgelegt und wird je nach Anstellungsart entweder in zwölf oder 13 Monatsraten ausbezahlt. Die Vergütungen für wissenschaftliche Funktionen und Lehrpersonen sind separat geregelt.
Lohnreglement Übersicht 2023 (PDF, 203 KB)
Lohnreglement 2023 (PDF, 542 KB)
Einreihungsrichtlinien wissenschaftliche Funktionen 2023 (PDF, 232 KB)
Ansätze Lehrpersonen (PDF, 26 KB)
ESKAS-Doktorierende UZH (Merkblatt) (PDF, 103 KB)
Zusätzlich zum Grundlohn können Zulagen ausgerichtet werden, zum Beispiel:
Vom Grundlohn können zudem Abzüge erfolgen für:
Die UZH misst regelmässig den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Die Details zur aktuellsten Lohngleichheitsanalyse finden Sie hier: