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UZH für Mitarbeitende

Vergütung

Lohn

Der Grundlohn für öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeitende ist im kantonalen Lohnreglement festgelegt und wird je nach Anstellungsart entweder in zwölf oder 13 Monatsraten ausbezahlt. Die Vergütungen für wissenschaftliche Funktionen und Lehrpersonen sind separat geregelt.

Lohnreglement Übersicht 2023 (PDF, 203 KB)

Lohnreglement 2023 (PDF, 542 KB)

Einreihungsrichtlinien wissenschaftliche Funktionen 2023 (PDF, 232 KB)

Ansätze Lehrpersonen (PDF, 26 KB)

ESKAS-Doktorierende UZH (Merkblatt) (PDF, 103 KB)

Praktikumslöhne (PDF, 98 KB)

Zulagen

Zusätzlich zum Grundlohn können Zulagen ausgerichtet werden, zum Beispiel:

Abzüge

Vom Grundlohn können zudem Abzüge erfolgen für:

  • Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmenden mit  Wohnsitz im Kanton Zürich oder Ausland
    Quellensteuer
  • Freiwillige Unfall-Ergänzungsversicherung

Lohngleichheitsanalyse an der Universität Zürich

Die UZH misst regelmässig den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Die Details zur aktuellsten Lohngleichheitsanalyse finden Sie hier:

UZH Lohngleichheitsanalyse 2020

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

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