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UZH für Mitarbeitende

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meinen Lunch-Check Bedarf anmelden?

Zum Bezug berechtigte Mitarbeitende müssen das elektronische Antragsformular über die Webseite der Abteilung Personal einreichen. Mit der Bestellung der Lunch-Check Karte erklären sich die Mitarbeitenden gleichzeitig damit einverstanden, dass die UZH dem Anbieter der Lunch-Check Karte, der Schweizer  Lunch-Check Genossenschaft, die zur Produktion und zum Versand der Lunch-Check Karte notwendigen Personendaten übermittelt. Bei einem verspätet eingereichten Antrag kann die Abteilung Personal den Bezug von Lunch-Checks nicht mehr für den laufenden Monat garantieren.

Wann erhalte ich meine Lunch-Check Karte?

Mitarbeitende, die das elektronische Formular bis zum siebten Tag des laufenden Monats ausgefüllt haben, erhalten die persönliche Lunch-Check Karte bis spätestens Ende Monat direkt von der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft, zusammen mit allen wichtigen Informationen über die Kartennutzung.

Was geschieht, wenn ich das Formular nicht ausfülle und nicht in den Datenaustausch einwillige?

Erfolgt Ihrerseits keine Zustimmung, wird für Sie der Verpflegungsbeitrag bis zur erneuten Bestellung und Zustimmung zur Datenlieferung ausgesetzt.

Wenn Sie dem Datenaustausch zu einem späteren Zeitpunkt zustimmen, erhalten Sie Ihre Lunch-Check Karte und den Verpflegungsbeitrag zu einem späteren Zeitpunkt.

Wo erhalte ich weitere detaillierte Informationen zum Gebrauch der Lunch-Check Karte?

Wird der Lunch-Check-Betrag auch rückwirkend auf meine Karte geladen, wenn ich die Anmeldung verpasst habe?

Nein. Die Bestellung der Lunch-Check Karte mit dem Formular erfolgt auf den nächstmöglichen Lohn und wird nicht rückwirkend vergütet, wenn Sie das Formular zu spät ausgefüllt haben.

Muss ich als Stundenlohnmitarbeiter/in etwas Spezielles beachten?

Die Bestellung der Lunch-Check Karte erfolgt für Mitarbeitende im Stundenlohn über das Formular der Abteilung Personal. Der fällige Lunch-Check Verpflegungsbeitrag berechnet sich folgendermassen:

Anzahl geleistete Stunden in diesem Monat : Maximal mögliche Stunden in diesem Monat bei 100% Pensum x 100 = Beschäftigungsgrad für diesen Monat (BG)

90h: 180h x 100 = 50% Beschäftigungsgrad = 50% Bezug Maximalbetrag Lunch-Check

Eine Auszahlung des Lunch-Check Verpflegungsbeitrages für Mitarbeitende im Stundenlohn erfolgt folglich nur in Monaten, in denen auch eine Lohnauszahlung für geleistete Stunden erfolgt.

Ist der Kostenbeitrag der Arbeitgeberin lohnrelevant bzw. steuerpflichtig?

Nein. Die Abgabe von Lunch-Checks wird analog einer Essensverbilligung durch subventionierte Mahlzeiten in einer Kantine behandelt.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich aus der UZH austrete?

12 Monate, nachdem Ihr Kartensaldo Null beträgt, werden Ihre Daten gelöscht. Solange Sie einen Restbetrag auf der Karte haben, ist die Karte auch nach Austritt aus der UZH weiterhin wie gewohnt nutzbar.

Was passiert bei Mehrfachanstellungen?

Bei einer Mehrfachanstellung kann der Bezug nicht pro Anstellung geregelt werden. Der für die Berechnung relevante Beschäftigungsgrad wird aus der Summe aller Anstellungen gebildet.

Wer bezahlt den Arbeitgeberinanteil des Verpflegungsbeitrages?

Der Arbeitgeberinanteil (50% des Gesamtbetrages) wird in der Regel auf der Kostenstelle bzw. dem PSP-Element der Anstellung verbucht. Bei einer Mehrfachanstellung werden die Kosten entsprechend prozentual verteilt.

Wie kann ich meinen Bezug stoppen, falls ich zukünftig auf die Lunch-Checks verzichten möchte?

Sie füllen das elektronische Sistierungs-/Stopp-Formular aus, mit welchem der Bezug sistiert oder gestoppt wird.

Wie wird der Verpflegungsbeitrag bei Lehrpersonen verrechnet?

Für die Berechnung des Verpflegungsbeitrages werden die bezahlten Semesterwochenstunden (SWS) pro Semester berücksichtigt. Bei bspw. zwei SWS ergibt sich ein Beschäftigungsgrad von 7,5%. Der Beschäftigungsgrad von 7,5% bedeutet einen Verpflegungsbeitrag von CHF 112.50 pro Semester. Davon wird die Hälfte der Lehrperson mit der entsprechenden Lohnauszahlung belastet. 

Ich habe bereits eine Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber, über welche ich eine Lunch-Check Karte besitze. Kann ich den Verpflegungsbeitrag der UZH auf dieses andere Konto leiten, damit ich nur eine Karte habe?

Da Sie zwei verschiedene Anstellungen haben, würden Sie zwei Karten erhalten. Es lässt sich gemäss der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft nur auf eine Karte reduzieren, wenn Sie sich vor der Eröffnung eines neuen Kontos, initiiert durch die UZH, bei der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft melden und diese dann Ihre beiden Verpflegungsbeiträge auf ein Konto und eine Karte schlüsseln kann. 

Ich habe noch Papier Lunch-Checks. Kann ich diese auf die Karte laden?

Ja. Der Nennwert der Papier Lunch-Checks lässt sich auf das LC-Konto übertragen.

Die Papier Lunch-Checks müssen mit Angabe von Kartennummer, Name und Adresse per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden.

Schweizer Lunch-Check, Gotthardstrasse 55, 8027 Zürich
Lageplan und Öffnungszeiten

Selbstverständlich ist der Umtausch auch während den Öffnungszeiten am Schalter bei Schweizer Lunch-Check möglich.

 

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.