Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH für Mitarbeitende

Detailinformationen

1. Vertragsverhältnis Lunch-Check Karte

Die Lunch-Check Karte wird nicht von der UZH ausgegeben, sondern direkt von dem seitens der kantonalen Verwaltung vorgesehenen Anbieter, der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft. Das Vertragsverhältnis entsteht zwischen den jeweiligen bezugsberechtigten Mitarbeitenden der UZH und der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft entsprechend deren (von den Mitarbeitenden der UZH zu akzeptierenden) Nutzungsbedingungen.

2. Initiallieferung von Daten

Damit die Schweizer Lunch-Check Genossenschaft (und in deren Subauftrag die Firma Boncard handelnd) die Lunch-Check Karte und das damit in Verbindung stehende Konto erstellen bzw. eröffnen kann, werden Daten der bezugsberechtigten Mitarbeitenden der UZH benötigt. Dies bedingt eine Lieferung von Personendaten seitens der UZH an die Schweizer Lunch-Check Genossenschaft. Um das Konto eröffnen bzw. die Karte erstellen und versenden zu können, müssen seitens der UZH folgende Daten an die Schweizer Lunch-Check Genossenschaft einmalig elektronisch übermittelt werden:

  • Personen-ID
  • Vor- und Nachname
  • Privatanschrift
  • Sprache
  • Geburtsdatum

Die Übermittlung der Privatanschrift ist erforderlich, damit die Schweizer Lunch-Check Genossenschaft den Mitarbeitenden als neue Kontoinhabende deren Kontokarte auf direktem Weg zustellen kann. Das Geburtsdatum wird zur eindeutigen Identifikation der rechtmässigen Karteninhaberin, des rechtmässigen Karteninhabers, bei Anfragen sowie bei Verlust/Diebstahl benötigt.
Die im Rahmen der Initiallieferung übermittelten Daten werden ausschliesslich für die vorbenannten Zwecke übermittelt. Änderungen der initial übermittelten Daten müssen von den Mitarbeitenden als Kontoinhabende direkt an die Schweizer Lunch-Check Genossenschaft übermittelt werden.

3. Monatliche Lieferung bestimmter Daten

Neben der Initiallieferung von Daten übermittelt die UZH auf monatlicher Basis die jeweilige Personen-ID der bezugsberechtigten Mitarbeitenden sowie den damit verbundenen und in SAP jeweils bereits berechneten Totalbetrag an die Schweizer Lunch-Check Genossenschaft. Damit sind mögliche Mutationen im Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden, die Einfluss auf die Bezugshöhe der Lunch-Checks haben (bspw. aufgrund Arbeitspensumsänderung), automatisch berücksichtigt.

4. Bezugsberechtigung

Bezugsberechtigt sind öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeitende sowie privatrechtlich angestellte externe Lehrpersonen der UZH. Mitarbeitende sind ab dem 1. Anstellungsmonat und ab dem 1. Stellenprozent bezugsberechtigt.

Von der Bezugsberechtigung ausgenommen sind:

  • die an der UZH immatrikulierten Mitarbeitenden, da sie als Doktorierende, Assistierende und Hilfsassistierende ebenso wie die immatrikulierten Studierenden die volle Vergünstigung in den Mensen der UZH erhalten.
  • diejenigen Mitarbeitenden der UZH, die an einem Arbeitsort ausserhalb der Schweiz tätig sind. Achtung: Gilt nicht für Grenzgänger Deutschland mit Wohnsitz im grenznahen, deutschen Gebiet und Arbeitsort Schweiz.

5. Höhe des Verpflegungsbeitrags

Der monatliche Verpflegungsbeitrag beträgt bei einem Vollzeitpensum (100%) CHF 250, wovon den Mitarbeitenden monatlich die Hälfte des Betrags, also CHF 125, vom Lohn abgezogen werden. Die andere Hälfte wird von der UZH als Arbeitgeberin getragen. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Höhe des Verpflegungsbeitrags und des Lohnabzugs dem Beschäftigungsgrad entsprechend vermindert. Die Auszahlungen erfolgen monatlich pro rata.

Mitarbeitende im Stundenlohn erhalten in den Monaten, in denen geleistete Stunden ausbezahlt werden, einen diesen Stunden entsprechenden Verpflegungsbeitrag (automatische Berechnung des Beschäftigungsgrads, basierend auf den eingegebenen Stunden).
Die Lehrangestellten erhalten ihren Verpflegungsbeitrag mit der entsprechenden Lohnauszahlung.

Eine Übersicht über die Verpflegungsbeiträge finden Sie in der nachstehenden Tabelle:

Beschäftigungsgrad

Verpflegungsbeitrag

10%

25.- pro Monat – Fr. 300.- p.a.

20%

50.- pro Monat – Fr. 600.- p.a.

30%

75.- pro Monat – Fr. 900.- p.a.

40%

100.- pro Monat – Fr. 1200.- p.a.

50%

125.- pro Monat – Fr. 1500.- p.a.

60%

150.- pro Monat – Fr. 1800.- p.a.

70%

175.- pro Monat – Fr. 2100.- p.a.

80%

200.- pro Monat – Fr. 2400.- p.a.

90%

225.- pro Monat – Fr. 2700.- p.a.

100%

250.- pro Monat – Fr. 3000.- p.a.

6. Datenschutz

Die ausschliessliche Verwendung der durch die UZH an die Schweizer Lunch-Check Genossenschaft übermittelten Daten für den Zweck der Lunch-Check Karte-Administration ist vertraglich festgelegt.

Für die Bestellung der Lunch-Check Karte ist es notwendig, dass Bestellerinnen und Besteller ihr Einverständnis in die Lieferung der genannten Daten geben. Erfolgt dies nicht, so ist eine Bestellung und folglich ein Bezug von Lunch-Checks nicht möglich.

7. Weitere Informationen

Mit der Bestellung über das Online-Formular erfolgt die Eröffnung eines Kontos bei der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft sowie die Produktion und der Versand der Lunch-Check Karte durch die Schweizer Lunch-Check Genossenschaft.

Noch vorhandene, papierene Lunch-Checks können bis auf weiteres eingesetzt werden. Deren Nennwert lässt sich auch auf das Lunch-Check-Konto übertragen (zur Vorgehensweise: www.lunch-check.ch/Arbeitnehmende). Die Lunch-Check Karte kann mit bis zu CHF 3’000 geladen werden.

Das Verlust- und Diebstahlrisiko der Lunch-Check Karte liegt - wie bisher - bei den Mitarbeitenden. Für eine Ersatzkarte wird seitens der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft eine Gebühr erhoben.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Lunch-Check Karte verweisen wir Sie auf die Webseite der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft unter: www.lunch-check.ch

Für Fragen, die das FAQ der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft und das FAQ der Abteilung Personal nicht beantworten können, wenden Sie sich bitte an das HR Service Center (hr.services@pa.uzh.ch / 044 634 17 53).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.