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Dienstreisen und Feldarbeit

Ethan Welty

UZH-Angehörige, die im Auftrag der UZH ins Ausland reisen oder vorübergehend ausserhalb der Schweiz arbeiten, erfahren hier, was sie je nach Reisedestination bezüglich Bewilligungspflicht, Reisevorbereitung, Reiseversicherung und Reiseassistenz beachten müssen. Bitte beachten Sie die folgenden Schritte und Hinweise, um die Reisebestimmungen der UZH einzuhalten.

Reiseziele und Bewilligungspflicht

Bitte beachten Sie bei Ihrer Reisevorbereitung die UZH-Reise-Checkliste (DOCX, 96 KB). Sie können sie für sich selber verwenden oder um ihre Vorgesetzten oder Kollegen zu informieren.

Prüfen Sie mit Hilfe der folgenden Dokumente die Risikoeinstufung Ihres Reiselandes bezüglich des «Security-Risk», publiziert auf der Travel-Risk-Map von «International SOS». Keine Bewilligung benötigen sämtliche Reisen und Auslandaufenthalte in EU/EFTA-Staaten und in Länder und Gebiete der Risikostufe «Insignificant», «Low» und «Medium». 
Für Reisen in Länder und Gebiete der Risikostufe «High» und «Extreme» benötigen Sie eine Bewilligung.

Die Risiko-Einstufungen von Städten und Gebieten eines Reiselandes können unterschiedlich sein. Zum Beispiel Südafrika: Das Reise-Risiko ist generell «Medium» (keine Bewilligung notwendig). Das Reise-Risiko von Johannesburg und Durban ist aber «High» (Bewilligung notwendig). Kontaktieren Sie «International SOS» per e-Mail oder online (Login erforderlich) für eine Risikobeurteilung Ihrer Reise. Die «Tabelle mit den Detailinformationen» kann ebenfalls benutzt werden. Sie ist aber nicht immer aktuell.

Risikobewertung 2026

Travel Risk Map 2026 (PDF, 20 MB)

Tabelle mit den Detailinformationen (XLS, 56 KB)

Bewilligungspflichtig: Reisen in Gebiete mit erhöhter Gefährdung

Ohne Bewilligung
Keine Bewilligung benötigen sämtliche Reisen und Auslandaufenthalte in EU/EFTA-Staaten und in Länder und Gebiete der Risikostufe «Insignificant», «Low» und «Medium». 


Bewilligungspflichtig: Reisen in Gebiete mit erhöhter Gefährdung
Reisen und Aufenthalte im Auftrag der UZH in Gebiete mit einer gemäss der Firma «International SOS» beurteilten erhöhten Gefährdung (high oder extreme auf der Travel-Risk-Map) müssen beim Vorgesetzten, der Vorgesetzten sowie beim Dekan, der Dekanin der jeweiligen Fakultät bzw. dem Direktor, der Direktorin im Falle der ZDU-Einheiten beantragt werden. Vor der Reise in solche Gebiete muss zudem eine Risikobeurteilung durch die Firma «International SOS» erstellt werden. Siehe «Reiseassistenz» und «Reisevorbereitungen in Gebiete mit erhöhter Gefährdung» unten.

Antragsformular für bewilligungspflichtige Reisen (UZH Login) (PDF, 96 KB)

Zusätzlich muss für Reisen in Gebiete der Risikostufe «Extreme» bei der Firma «Chubb» eine separate Versicherungsdeckung abgeschlossen werden. Kontaktieren Sie dazu bitte info@su.uzh.ch.

Bewilligung empfohlen: Reisen in abgelegene Gebiete
Für Reisen und Aufenthalte in abgelegenen («Remote») Gebieten, wo in Notfällen mit einer verzögerten Hilfe zu rechnen ist, empfiehlt die Universitätsleitung das Einholen einer Bewilligung. Die Reisevorbereitungen sind analog von Reisen in die Zonen der Risikostufe «High» zu treffen. Die verzögerte, aufwändige Hilfe bei Notfällen bei Reisen in abgelegene Gebiete (medizinische Versorgung erst nach Stunden erreichbar), muss berücksichtigt werden. Die Kategorie «Remote» ist nicht als Risikostufe unter der «Travel Risk Map» aufgeführt. Die Beurteilung erfolgt durch die Reisenden selbständig oder nach Rücksprache mit info@su.uzh.ch.

Reiseversicherung

Der Versicherungsschutz gilt für Mitarbeitende, Dozierende, Doktorierende sowie Studierende, die im Rahmen ihres Curriculums und im Auftrag der UZH ins Ausland reisen. Nicht versichert sind Studierende beispielsweise während postgradualen Weiterbildungen (z. B. MAS, CAS, DAS), Auslandsemestern, Summer Schools und Mobilitätsprogrammen. Homeoffice im Ausland ist grundsätzlich nicht zentral reiseversichert. 

Die Reiseversicherung der Firma «Chubb» greift bei Unfall sowie Erkrankung im Ausland und übernimmt die Heilungskosten bei Notfällen im Ausland und die Kosten bei einer Rückführung/Repatriierung.  Zudem bietet sie Versicherungsschutz – beispielsweise bei Reiseannullation, Gepäckverlust oder Personen- und Sachschäden (Privathaftpflichtversicherung)

Leistungsübersicht Reiseversicherung Chubb (UZH Login) (PDF, 99 KB)

Versicherungsbestätigung 
Eine Versicherungsbestätigung (Travel Insurance Certificate), z. B. für Visa-Anträge, können Sie über folgende Webseite erstellen:

https://travelcertificate.chubbinsured.com

Vertragsnummer: CHBMNA17284. Das Zertifikat wird Ihnen per Email zugestellt und ist passwort-geschützt. Passwort (Vertragsnummer): CHBMNA17284

Kontakt bei Schadenfällen
Entstandene Schäden/Kosten wie z. B. bei Reiseannullation oder Diebstahl von Gepäck sind der Reiseversicherung «Chubb» direkt zu melden (Versicherungs-Police-Nummer: CHBMNA17284): Tel. +49 (69) 75613 6722

Online Schadenservice von Chubb

claims.service@chubb.com

Reiseassistenzleistungen

Die Reiseassistenzdienste von «International SOS» umfassen Risikobeurteilung und Vorbereitung bei Auslandreisen, bietet länderspezifische Reiseinformationen an und unterstützt im Notfall sowie im Schadenfall. 

Assistance App von International SOS
Zum Download der App. Registrierung mit der primäre UZH-Email-Adresse (z.B. felix.muster@uzh.ch) über das UZH-Login.

Bestätigung Reise-Assistance
Ein Zertifikat zur Bestätigung zur Reise-Assistance von International SOS (Certificate of Assistance) können Sie über folgende Webseite erstellen:
https://certificates.internationalsos.com

Membership I.D.: 22AYCA816937. Das Zertifikat wird Ihnen per Email zugestellt und ist passwort-geschützt. Sie erhalten das Passwort in einem separaten Email. 

Notfallkontakt
Bei Notfällen im Ausland ist der Reiseassistenzdienstleister «International SOS» erste Anlaufstelle:

+49 6102 3588 100
+41 (0)22 785 64 64

International SOS kann auch über die «International SOS» Assistance App kontaktiert werden. 

Reisevorbereitungen in Gebiete mit erhöhter Gefährdung

Reisevorbereitungen in Gebiete mit erhöhter Gefährdung (Security-Risk «High» und «Extreme») oder in abgelegene («Remote») Gebiete.

Thema Merkblätter, Dokumnente, Links
Holen Sie bei Ihrem Vorgesetzten frühzeitig die Bewilligung ein. zum Antragsformular bewilligungspflichtige Reisen (PDF, 96 KB)
Installieren Sie die Travel Admin App des EDA  und registrieren Sie sich. Zur Travel Admin APP des EDA

Installieren Sie die Assistance App von «International SOS». Für die Registrierung müssen Sie Ihre primäre UZH-Email-Adresse mit UZH-Login verwenden (z.B. felix.muster@uzh.ch).

Zur Assistance App von International SOS
Leiten Sie Buchungen (Flug, Hotel usw.) an die E-Mail UZHTravel@itinerary.internationalsos.com weiter, um in Echtzeit Warnungen betreffend Sicherheit und Gesundheit zu erhalten. Ausserdem kann Sie die UZH im Krisenfall kontaktieren. Dienstleistungsangebot: Tutorial International SOS Benefits

UZHTravel@itinerary.internationalsos.com

Tutorial International SOS Benefits

Konsultieren Sie länderspezifische, detaillierte Reiseinformationen Zum Membership Login für die Reisevorbereitungen
Überprüfen Sie die Vorschriften zu Exportkontrollen, Sanktionen und Embargos. Sie regelt insbesondere den grenzüberschreitenden Austausch von Waren, Technologien und Software sowohl für zivile als auch militärische Zwecke (Dual-Use Goods), Kriegsmaterialien und Chemikalien.  Mehr Informationen und Kontakt unter "Sanktionierte Länder" unten.
 
Melden Sie sich bei der E-Learning-Plattform für die Reisevorbereitung an (Login über Membership I.D.) und absolvieren Sie die für Sie relevanten E-Learnings (Introduction to Membership, Travel Risk Awareness – Medical, Travel Risk Awarenes – Security, Road Safety). Zu den E-Learnings
Kontaktieren Sie für Reiseinformationen (z.B. Impfungen, Reiserestriktionen) das Assistance Center von «International SOS». Sie erhalten kostenlose Reiseinformationen sowie eine auf Ihre Reise angepasste Risikobeurteilung per Email. 

frankfurt@internationalsos.com

Telefon Frankfurt: +49 6102 3588 100

Telefon Genf: +41 (0)22 785 64 64.

Drucken Sie die International SOS Subscription Card aus und tragen Sie diese immer auf sich (z. B. in der Geldbörse). Fügen Sie die «Subscription Card» zum Wallet Ihres Smartphones hinzu (unter dem Pofil-Menu der «Assistance App»). International SOS Subscrition Card (PDF, 468 KB)
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Sicherheit und Umwelt. info@su.uzh.ch

Hinweise zu Reisen in Länder mit hohen medizinischen Kosten

Um den Versicherungsschutz für Länder mit hohen medizinischen Kosten, z. B. USA, Kanada, Japan, Australien, gewähren zu können, gilt es spezifische Reisevorbereitungen zu treffen. Bei einer Erkrankung oder in medizinischen Notfällen muss zur optimalen Unterstützung «International SOS» mittels Assistance App oder per Telefon informiert werden. Dadurch können zum Beispiel Kostengutsprachen ausgestellt werden. 

Zur Reisevorbereitung
Installieren Sie die «International SOS»Assistance App. Für die Registrierung müssen Sie Ihre primäre UZH-Email-Adresse Z mit UZH-Login verwenden (z.B. felix.muster@uzh.ch). 

Drucken Sie die «International SOS» Subscription Card (PDF, 468 KB) aus und tragen Sie diese immer auf sich (z. B. in der Geldbörse). Fügen Sie die «Subscription Card» zum Wallet Ihres Smartphones hinzu (unter dem Pofil-Menu der «Assistance App»).

Informationssicherheit

Informationssicherheit ist auch auf Reisen wichtig, damit Ihre Daten und Informationen geschützt sind (z.B. vertrauliche Forschungsdaten). Um die Reisevorbereitungen sicher umsetzen zu können, wurde für die Beurteilung der Risiken ein Modell entwickelt. Das UZH-Modell zur Informationssicherheit  basiert auf frei zugänglichen Indizes zu Risikothemen und teilt Länder in drei Risikostufen ein, für die jeweils angepasste Sicherheitsmassnahmen empfohlen werden.

Grundsatz: Erst planen, dann reisen!

Hinweise zu Reisen in Länder mit besonderen Bedingungen

Sanktionierte Länder
Bei Reisen und Aufenthalten im Auftrag der UZH in die sanktionierten Länder/Regionen Iran, Syrien, Nordkorea, (Nord) Sudan, Myanmar, Kuba, Venezuela, Russland, Belarus sowie die ukrainischen Regionen Krim, Sewastopol, Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja ist folgendes zu beachten:

  1. Zunächst muss die Fachstelle Exportkontrolle muss zwecks Prüfung von Sanktionen, Embargos und Exportkontrollvorschriften kontaktiert werden. Bitte Konsultieren Sie vorher die entsprechenden Informationen und Leitfäden.     
  2. Nach der internen Prüfung seitens Fachstelle Exportkontrolle und mindestens eine Woche vor Abreise muss über «Chubb» ein Sanktionscheck durchgeführt werden.

Reisen von Angehörigen der LGBTIQ-Community
Die Gesetze und politischen Massnahmen einiger Länder können die Sicherheit für Angehörige der LGBTIQ-Community erheblich erschweren bzw. den Aufenthalt mit signifikanten Risiken verbinden. Viele Länder stellen die gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung unter Strafe, Trans oder non-binäre Reisende können auf Schwierigkeiten bei der Einreise in bestimmte Länder treffen, wenn sie einen Reisepass mit Namen und Foto vorlegen, der nicht mehr ihrer Geschlechtsidentität entspricht oder als Geschlecht «divers» bzw. ein X ausweist. Auch das Zeigen von LGBTIQ-Symbolen wie der Regenbogen-Flagge im Reiseland kann illegal sein. Eine umfassende Sicherheits-Übersicht gibt die ILGA Weltkarte. Eine spezielle Risikobeurteilung über die «International SOS» Assistance App wird empfohlen. Aktuelle Hinweise zu Reisen in die USA finden Sie bei den Länderreports von International SOS.
Weitere Verhaltensempfehlungen finden Sie beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland.

Thema Merkblätter, Dokumente, Links
Reisehinweise des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten)

Zur Webseite des EDA

Zur Checkliste des EDA

Auswärtiges Amt Deutschland Zur App "sicher reisen"
Französisches Aussenministerium Zu den Reisehinweisen
Reisemedizinische Beratung  (Impfungen, Malariaprophylaxe) Zentrum für Reisemedizin UZH
LGBTIQ people Zur Webseite
Gesundheit und Sicherheit im Feld Zur Webseite des Swiss Polar Institute
Security guidelines for field research in complex, remote and hazardous places Zu den Guidelines
ADVANCEing FieldSafety (AFS)

Field Safety Training: Changing the Culture of Fieldwork

ADVANCEing FieldSafety program

Bitte beachten Sie, dass auch bei Dienstreisen und Feldarbeit die UZH-internen Weisungen und Regelungen (z. B. Gender-Policy, Code of Conduct, Führungsgrundsätze und Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der UZH) gelten!