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UZH für Mitarbeitende

Versicherung für Dienstreisen und Abordnungen

UZH-Angehörige, die im Auftrag der UZH ins Ausland reisen, zum Beispiel für Kongresse, Tagungen oder Feldforschung, inklusive Abordnungen sind zentral reiseversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Mitarbeitende, Dozierende, Doktorierende sowie Studierende, die im Rahmen ihres Curriculums und im Auftrag der UZH ins Ausland reisen. Nicht versichert sind Studierende z.B. während postgradualen Weiterbildungen (z.B. MAS, CAS, DAS), Auslandsemestern, Summer Schools und Mobilitätsprogrammen. 

Reiseversicherung

Die Reiseversicherung der Firma «Chubb» greift bei Unfall sowie Erkrankung im Ausland und übernimmt die Heilungskosten bei Notfällen im Ausland und die Kosten bei einer Rückführung/Repatriierung.  Zudem bietet sie Versicherungsschutz – beispielsweise bei Reiseannulation, Gepäckverlust oder Personen- und Sachschäden (Privathaftpflichtversicherung).
Leistungsübersicht Reiseversicherung Chubb (UZH Login) (PDF, 94 KB)

Reiseassistenzleistungen

Die Reiseassistenzdienste der Firma «International SOS» umfassen Risikobeurteilung und Vorbereitung bei Auslandreisen, bietet länderspezifische Reiseinformationen an und unterstützt im Notfall sowie im Schadenfall.

Hinweise zu Dienstreisen in Länder mit besonderen Bedingungen

Länder mit hohen medizinischen Kosten

Um den Versicherungsschutz für Länder mit hohen medizinischen Kosten – z.B. USA, Kanada, Japan, Australien – gewähren zu können, gilt es spezifische Reisevorbereitungen (siehe Reisevorbereitung 3,4) zu treffen. Bei einer Erkrankung oder in medizinischen Notfällen muss zur optimalen Unterstützung «International SOS» mittels Assistance App oder per Telefon informiert werden. Dadurch können zum Beispiel Kostengutsprachen durch «International SOS» ausgestellt werden. 
UZH: Reisevorbereitungen für Dienstreisen

Sanktionierte Länder

Für Reisen und Aufenthalte im Auftrag der UZH in sanktionierte Länder (z.B. Iran, Syrien, Nordkorea, Nordsudan, Kuba, Krim, Russland) muss mindestens eine Woche vor Abreise über «International SOS» ein Sanktionscheck durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Website:
UZH: Reisevorbereitungen für Dienstreisen

Bewilligungspflichtige Reisen

Reisen und Aufenthalte im Auftrag der UZH in Gebiete mit einer gemäss der Firma «International SOS» beurteilten erhöhten Gefährdung müssen bewilligt werden. Eine Bewilligung wird zudem für Reisen in abgelegene Gebiete empfohlen. Bitte berücksichtigen Sie die Informationen auf der nachfolgenden Website:
UZH: Bewilligungspflichtige Dienstreisen

Keine Bewilligung benötigen sämtliche Reisen und Auslandaufenthalte in EU/EFTA-Staaten. Ebenfalls keine Bewilligung braucht es für Reisen und Auslandaufenthalte in Länder und Gebiete der Risikostufe «insignificant», «low» und «medium», publiziert auf der Travel-Risk-Map von «International SOS».

UZH-Angehörige, die im Auftrag der UZH ins Ausland reisen, zum Beispiel für Kongresse, Tagungen oder Feldforschung, inklusive Abordnungen sind zentral reiseversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Mitarbeitende, Dozierende, Doktorierende sowie Studierende, die im Rahmen ihres Curriculums und im Auftrag der UZH ins Ausland reisen. Nicht versichert sind Studierende z.B. während postgradualen Weiterbildungen (z.B. MAS, CAS, DAS), Auslandsemestern, Summer Schools und Mobilitätsprogrammen. 

Reiseversicherung

Die Reiseversicherung der Firma «Chubb» greift bei Unfall sowie Erkrankung im Ausland und übernimmt die Heilungskosten bei Notfällen im Ausland und die Kosten bei einer Rückführung/Repatriierung.  Zudem bietet sie Versicherungsschutz – beispielsweise bei Reiseannulation, Gepäckverlust oder Personen- und Sachschäden (Privathaftpflichtversicherung).
Leistungsübersicht Reiseversicherung Chubb (UZH Login) (PDF, 94 KB)

Reiseassistenzleistungen

Die Reiseassistenzdienste der Firma «International SOS» umfassen Risikobeurteilung und Vorbereitung bei Auslandreisen, bietet länderspezifische Reiseinformationen an und unterstützt im Notfall sowie im Schadenfall.

Hinweise zu Dienstreisen in Länder mit besonderen Bedingungen

Länder mit hohen medizinischen Kosten

Um den Versicherungsschutz für Länder mit hohen medizinischen Kosten – z.B. USA, Kanada, Japan, Australien – gewähren zu können, gilt es spezifische Reisevorbereitungen (siehe Reisevorbereitung Punkt 3 und 4) zu treffen. Bei einer Erkrankung oder in medizinischen Notfällen muss zur optimalen Unterstützung «International SOS» mittels Assistance App oder per Telefon informiert werden. Dadurch können zum Beispiel Kostengutsprachen durch «International SOS» ausgestellt werden. 
UZH: Reisevorbereitungen für Dienstreisen

Sanktionierte Länder

Für Reisen und Aufenthalte im Auftrag der UZH in sanktionierte Länder (z.B. Iran, Syrien, Nordkorea, Nordsudan, Kuba, Krim, Russland) muss mindestens eine Woche vor Abreise über «International SOS» ein Sanktionscheck durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Website:
UZH: Reisevorbereitungen für Dienstreisen

Dienstreisen von Angehörigen der LGBTIQ-Community

Die Gesetze und politische Massnahmen einiger Länder können die Sicherheit für Angehörige der LGBTIQ-Community erheblich erschweren bzw. den Aufenthalt mit signifikanten Risiken verbinden. Viele Länder stellen die gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung  unter Strafe, Trans oder nicht binäre Reisende können auf Schwierigkeiten bei der Einreise in bestimmte Länder treffen, wenn sie einen Reisepass mit Namen und Foto vorlegen, die nicht mehr ihrer Geschlechtsidentität entsprechen oder als Geschlecht «divers» bzw. ein X ausweisen. Auch das Zeigen von LGBTIQ-Symbolen wie der Regenbogen-Flagge im Reiseland kann illegal sein. Erkundigen Sie sich bitte nach den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ihr Land über International SOS (Registrierung bei International SOS notwendig, siehe Teaser unten).
 
Eine umfassende Sicherheits-Übersicht geben die ILGA Weltkarten. Eine spezielle Risikobeurteilung über die International SOS Assistance App wird empfohlen. Aktuelle Hinweise zu Reisen in die USA finden Sie bei den Länderreports von International SOS.

Weitere Verhaltensempfehlungen finden Sie beimAuswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland.

Weiterführende Informationen

Reisen mit erhöhter Gefährdung

Kontakt Reiseversicherung & Reisevorbereitung

Bei generellen Fragen zur Reiseversicherung wenden Sie sich bitte an Sicherheit und Umwelt.

Notfallkontakt

Bei Notfällen im Ausland ist der Reiseassistenzdienstleister «International SOS» via Assistance App erste Anlaufstelle. Weiter stehen auch Notfallnummern zur Verfügung:

+49 6102 3588 100
+41 (0)22 785 64 64

Registrierung «International SOS» Assistance App

Erstellen Sie Ihr Profil für die «International SOS» Assistance App  mit der UZH Membership I.D.: 22AYCA816937

Registrierung nur mit Ihrer primären UZH-Email-Adresse möglich. (felix.muster@uzh.ch)

Kontakt bei Schadenfällen

Entstandene Schäden/Kosten wie Reiseannulation oder Diebstahl von Gepäck sind der Reiseversicherung «Chubb» direkt zu melden (Versicherungs-Police-Nummer: CHBMNA17284):

+49 (69) 75613 6722

Versicherungsbestätigung / Travel Insurance Certificate

Eine Versicherungsbestätigung (Travel Insurance Certificate), z.B. für Visa-Anträge können Sie über folgende Webseite erstellen (Chubb):
https://travelcertificate.chubbinsured.com/

Vertragsnummer: CHBMNA17284

Das Zertifikat wird per e-Mail an Sie verschickt und ist passwort-geschützt.
Passwort (Vertragsnummer): CHBMNA17284

Certificate of Assistance (International SOS)

Ein Zertifikat zur Bestätigung zur Reise-Assistance von International SOS (Certificate of Assistance) können Sie über folgende Webseite erstellen:
https://certificates.internationalsos.com

Membership I.D.: 22AYCA816937

Das Zertifikat wird per e-Mail an Sie verschickt und ist passwort-geschützt. Sie erhalten das Passwort in einem separaten e-Mail. 

Eine Versicherungsbestätigung (Travel Insurance Certificate), z.B. für Visa-Anträge können Sie über die Webseite von Chubb erstellen (siehe Teaser auf dieser Seite).