IV Invalidenversicherung

IV-Früherfassung

Die Abteilung Personal prüft eine Anmeldung zu einer «Früherfassung» bei der IV wenn Mitarbeitende:

  • mehr als zwei Monate krank sind
  • innerhalb eines Jahres wiederholte gesundheitsbedingte Kurzabsenzen aufweisen
  • kein Case Management veranlasst wurde

Aufgrund der Früherfassung prüft die IV-Stelle, ob eine IV-Anmeldung nötig ist oder unterstützende Massnahmen wie z.B. die Finanzierung von Hilfsmitteln (Stehpult, ergonomische Tastatur, die Begleitung durch einen Job Coach o. ä.) initiiert werden müssen.

  • Bei einer fehlenden Früherfassung kann die IV zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls die Rente kürzen.
  • Damit keine Zeit verstreicht, ist es wichtig, dass Sie der Abteilung Personal bei Arbeitsunfähigkeit immer die aktuellen Arztzeugnisse weiterleiten.

IV-Anmeldung

  • Eine Anmeldung muss spätestens nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit bei der IV-Stelle eingereicht werden.
  • Die Anmeldung wird entweder durch die Mitarbeitenden oder die Hausärztin, bzw. den Hausarzt eingereicht.
  • Ist eine Case Managerin oder ein Case Manager involviert, wird sie oder er die Anmeldung veranlassen.
  • Ein Rentenanspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die versicherte Person die Anmeldung bei der IV-Stelle eingereicht hat, und erst dann, wenn während 12 Monaten eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 % vorliegt.