IV Invalidenversicherung
IV-Früherfassung
Die Abteilung Personal prüft eine Anmeldung zu einer «Früherfassung» bei der IV wenn Mitarbeitende:
- mehr als zwei Monate krank sind
- innerhalb eines Jahres wiederholte gesundheitsbedingte Kurzabsenzen aufweisen
- kein Case Management veranlasst wurde
Aufgrund der Früherfassung prüft die IV-Stelle, ob eine IV-Anmeldung nötig ist oder unterstützende Massnahmen wie z.B. die Finanzierung von Hilfsmitteln (Stehpult, ergonomische Tastatur, die Begleitung durch einen Job Coach o. ä.) initiiert werden müssen.
- Bei einer fehlenden Früherfassung kann die IV zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls die Rente kürzen.
- Damit keine Zeit verstreicht, ist es wichtig, dass Sie der Abteilung Personal bei Arbeitsunfähigkeit immer die aktuellen Arztzeugnisse weiterleiten.
IV-Anmeldung
- Eine Anmeldung muss spätestens nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit bei der IV-Stelle eingereicht werden.
- Die Anmeldung wird entweder durch die Mitarbeitenden oder die Hausärztin, bzw. den Hausarzt eingereicht.
- Ist eine Case Managerin oder ein Case Manager involviert, wird sie oder er die Anmeldung veranlassen.
- Ein Rentenanspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die versicherte Person die Anmeldung bei der IV-Stelle eingereicht hat, und erst dann, wenn während 12 Monaten eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 % vorliegt.