Vergütung
Lohn
Der Grundlohn für öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeitende ist im kantonalen Lohnreglement festgelegt und wird je nach Anstellungsart entweder in zwölf oder 13 Monatsraten ausbezahlt. Die Vergütungen für wissenschaftliche Funktionen und Lehrpersonen sind separat geregelt.
Lohnreglement Übersicht 2025 (PDF, 171 KB)
Lohnreglemente 2025 (PDF, 550 KB)
Einreihungsrichtlinien wissenschaftliche Funktionen 2025 (PDF, 177 KB)
Ansätze Lehrpersonen (PDF, 249 KB)
ESKAS-Doktorierende UZH (Merkblatt) (PDF, 103 KB)
Praktikumslöhne 2025 (PDF, 89 KB)
Alle öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeitenden erhalten eine Teuerungszulage, soweit der Kanton eine solche für das Kalenderjahr gewährt. Davon ausgenommen sind die Lernenden und Praktikant:innen, die jeweils eigenen kantonalen Entschädigungsmodalitäten unterliegen.
Lohnfestlegung (Lohnklasse und Lohnstufe)
In Vertretung der Universitätsleitung (per Kompetenzdelegation) legt die Abteilung Personal – und hier die HR Business Partner*innen – die Löhne der Mitarbeitenden der UZH fest. Die Lohnfestlegungen gelten nur, wenn sie von der Abteilung Personal vorgenommen wurden.
Davon ausgenommen sind:
- Festlegung der Lohnklasse 24 und höher für Funktionen von Mitarbeitenden: Entscheid über die Lohnklasse der Funktion durch die Universitätsleitung auf Antrag der Abteilung Personal
- Lohnfestlegungen gemäss § 27 Personalverordnung des Kantons Zürich (PVO Kt ZH): Entscheid über die Lohnklasse und Lohnstufe durch die Universitätsleitung auf Antrag der Abteilung Personal
- Lohnfestlegungen für Professor*innen: Zuständig ist die Abteilung Professuren.
Die Abteilung Personal erlässt und aktualisiert die Lohneinreihungs-Richtlinien und gestaltet die Lohnpolitik der UZH mit.
Zulagen
Zusätzlich zum Grundlohn können Zulagen ausgerichtet werden, zum Beispiel:
- Kinder- und/oder Ausbildungszulagen
Familienzulagen - Funktionszulagen
Abzüge
Vom Grundlohn können zudem Abzüge erfolgen für:
- Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder Ausland
Quellensteuer - Freiwillige Unfall-Ergänzungsversicherung
Lohngleichheitsanalyse an der Universität Zürich
Die UZH misst regelmässig den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Die Details zur aktuellsten Lohngleichheitsanalyse finden Sie hier: