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UZH für Mitarbeitende

Quellensteuer

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland, die in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Die Quellensteuer wird durch die UZH bei der Lohnabrechnung in Abzug gebracht.

Merkblatt Quellensteuer (PDF, 21 KB)

Das Formular «Ergänzende Angaben quellensteuerpflichtige Mitarbeitende» muss zwingend von quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden bei Stellenantritt ausgefüllt werden. Das ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer personalverantwortlichen Person zur Einreichung bei der Abteilung Personal. Lehrpersonen ohne öffentlich-rechtliche Anstellung reichen das ausgefüllte Formular direkt bei der Abteilung Personal ein.

Formular Ergänzende Angaben quellensteuerpflichtige Mitarbeitende (PDF, 1 MB)

Quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende sind für die Mitteilung aller für die Erhebung der Quellensteuer relevanten Informationen gegenüber der UZH als Arbeitgeberin verantwortlich. Sie sind verpflichtet, jegliche Änderungen der UZH unverzüglich zu melden.

Neu sind ab dem 1.1.2021 zusätzlich die Aufnahme oder Wegfall einer weiteren selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit ausserhalb der UZH und der Bezug oder Wegfall von Ersatzeinkünften mittels Online-Formular zu melden. Ersatzeinkünfte sind beispielsweise Taggelder, Teil-Invaliditätsrenten, Mutterschaftsentschädigungen und Ersatzleistungen haftpflichtiger Dritter. Diese Neuerungen gelten unabhängig davon, ob die Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland erfolgt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Kantonale Behörden für die Quellensteuer

Stichwortverzeichnis