Vergütung
Der Grundlohn für öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeitende ist im kantonalen Lohnreglement festgelegt und wird je nach Anstellungsart entweder in zwölf oder 13 Monatsraten ausbezahlt. Die Vergütungen für wissenschaftliche Funktionen und Lehrpersonen sind separat geregelt.
Lohnreglement Übersicht 2022 (PDF, 160 KB)
Lohnreglement 2022 (PDF, 1 MB)
Einreihungsrichtlinien wissenschaftliche Funktionen (PDF, 203 KB)
Ansätze Lehrpersonen (PDF, 26 KB)
SNF Beitragsreglement (PDF, 79 KB)
ESKAS-Doktorierende UZH (Merkblatt) (PDF, 117 KB)
Zusätzlich zum Grundlohn können Zulagen ausgerichtet werden, zum Beispiel:
- Kinder- und/oder Ausbildungszulagen
Familienzulagen - Funktionszulagen
Vom Grundlohn können zudem Abzüge erfolgen für:
- Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder Ausland
Quellensteuer - Freiwillige Unfall-Ergänzungsversicherung
Lohngleichheitsanalyse an der Universität Zürich
Die UZH misst regelmässig den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Die Details zur aktuellsten Lohngleichheitsanalyse finden Sie hier: