
Anstellung Mitarbeitende
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und die Bestimmungen zu Ihrem Anstellungsverhältnis als Mitarbeiter*in an der Universität Zürich.
Gesetzliche Grundlagen
Die meisten UZH Mitarbeitenden verfügen über eine öffentlich-rechtliche Anstellung.
Befristete Anstellung
Anstellungen an der UZH sind grundsätzlich unbefristet, ausser im wissenschaftlichen Bereich.
Nebenbeschäftigungen
Während Ihrer Anstellung sind Sie verpflichtet, Nebenbeschäftigungen, öffentliche Ämter oder eine selbständige Erwerbstätigkeit der UZH zu melden.
Probezeit
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten in der Regel als Probezeit. Erfahren Sie, was für die Probezeit gilt.
Änderung der Personalien
Bei Adressänderung, Änderung der Bankverbindung oder bei Zivilstandsänderung ist eine Meldung zu machen.
Pensionierung
UZH-Mitarbeitende werden spätestens mit dem Erreichen des 65. Altersjahres pensioniert, unabhängig vom Geschlecht und ordentlichen Rentenalter.