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UZH für Mitarbeitende

Gesetzliche Grundlagen und Anstellungsbedingungen

Die meisten unserer Mitarbeitenden des administrativen und technischen Personals sowie die wissenschaftlichen Mitarbeitenden verfügen über eine öffentlich-rechtliche Anstellung, die sich nach dem Personalgesetz des Kantons Zürich richtet.

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der Personalverordnung der Universität Zürich (PVO-UZH), dem Personalgesetz des Kantons Zürich (PG) sowie der zugehörigen Personalverordnung (PVO) und der Vollzugsverordnung (VVO).

Für privatrechtliche Anstellungen gilt das Obligationenrecht (OR).

Universitätsgesetz (UniG)
Universitätsordnung der Universität Zürich
Personalverordnung UZH (PVO-UZH)
Personalgesetz Kanton Zürich (PG)
Personalverordnung Kanton Zürich (PVO) 
Vollzugsverordnung zum Personalgesetz Kanton Zürich (VVO)
Obligationenrecht (OR)

Anstellungsbedingungen

Die «Öffentlich-rechtlichen Anstellungsbedingungen» geben Ihnen einen Überblick über Ihr Anstellungsverhältnis an der UZH.

Öffentlich-rechtliche Anstellungsbedingungen (PDF, 521 KB)

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Stichwortverzeichnis