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UZH für Mitarbeitende

Versicherungen und Steuern

Die Richtlinien zum Versicherungswesen des Kantons Zürich gelten auch für die Universität Zürich. Der Kanton Zürich agiert als Selbstversicherer. Das heisst, er trägt die meisten Risiken und Schäden selber. Der Versicherungsdienst des Kantons Zürich ist für den Abschluss und die Aufhebung von Versicherungsverträgen sowie die Betreuung von laufenden Policen zuständig. Fahrzeugflottenmanagement UZH stellt die Koordination sicher. 

Das vom Regierungsrat des Kantons Zürich festgelegte Versicherungskonzept vom 21. Juni 2017 gilt auch für die UZH. 

 

Haftpflichtversicherung

Für alle Dienstfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, nicht aber eine Kaskoversicherung. 

Versicherungsnachweis

Der Versicherungsnachweis kann beim Fahrzeugflottenmanagement UZH bestellt werden. 

Mitgeführtes Material

Diebstahl von mitgeführtem Material ist nicht versichert. Bei wertvollen Messeinrichtungen oder Gegenständen im Fahrzeug prüft die Organisationseinheit beim Versicherungsdienst des Kantons Zürich den Abschluss einer zusätzlichen Versicherungsdeckung. 

Insassenversicherung Eine Insassenversicherung besteht nicht und ist nicht abzuschliessen. Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Somit ist jede Person mit Wohnsitz der Schweiz gegen die Folgen von Unfall versichert. 

Dienstfahrten mit privatem Motorfahrzeug

(Kaskoversicherung)

Für private Motorfahrzeuge besteht eine Vollkaskoversicherung während Dienstfahrten, für die eine Kilometerentschädigung ausgerichtet wird. 

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Fahrzeugflottenmanagement (FFM)

54051

Email

Versicherungskonzept