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UZH für Mitarbeitende

IV Invalidenversicherung

IV-Früherfassung

Die Abteilung Personal prüft eine Anmeldung zu einer «Früherfassung» bei der IV wenn Mitarbeitende:

  • mehr als zwei Monate krank sind
  • innerhalb eines Jahres wiederholte gesundheitsbedingte Kurzabsenzen aufweisen
  • kein Case Management veranlasst wurde

Aufgrund der Früherfassung prüft die IV-Stelle, ob eine IV-Anmeldung nötig ist oder unterstützende Massnahmen wie z.B. die Finanzierung von Hilfsmitteln (Stehpult, ergonomische Tastatur, die Begleitung durch einen Job Coach o. ä.) initiiert werden müssen.

  • Bei einer fehlenden Früherfassung kann die IV zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls die Rente kürzen.
  • Damit keine Zeit verstreicht, ist es wichtig, dass Sie der Abteilung Personal bei Arbeitsunfähigkeit immer die aktuellen Arztzeugnisse weiterleiten.

IV-Anmeldung

  • Eine Anmeldung muss spätestens nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit bei der IV-Stelle eingereicht werden.
  • Die Anmeldung wird entweder durch die Mitarbeitenden oder die Hausärztin, bzw. den Hausarzt eingereicht.
  • Ist eine Case Managerin oder ein Case Manager involviert, wird sie oder er die Anmeldung veranlassen.
  • Ein Rentenanspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die versicherte Person die Anmeldung bei der IV-Stelle eingereicht hat, und erst dann, wenn während 12 Monaten eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 % vorliegt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Stichwortverzeichnis